Wie beeinflussen internationale Verträge, Sortenschutz und Patentrecht die Handlungsmöglichkeiten in der Apfelzüchtung?
Der Sortenschutz soll dem Aufwand der Züchter gerecht werden, aber auch die Vermehrung von Saatgut zum Eigengebrauch ermöglichen.
Die Rechtslage für die Patentierung genetisch veränderter Organismen ist noch völlig unklar. Neue Methoden im Genome Editing eilen der Gesetzgebung voraus.
Mit dem Nagoya Protocol soll auch lokale Bevölkerung von der kommerziellen Nutzung ihrer genetischen Ressourcen profitieren. Länder wie Peru oder Südafrika öffnen deshalb den Zugang.
IT-PGRFA regelt die Nutzung wichtiger Pflanzenarten. Für Obstzüchter ist der Vertrag kniffelig: Äpfel sind dem Abkommen unterstellt, Aprikosen und Kirschen aber nicht.
NAP-PGREL ist ein nationaler Aktionsplan der Schweiz. Genetische Ressourcen werden z.B. in Form von Obstgärten bewahrt.